Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ninja Akademie Ratzeburg GmbH, Geschäftsführer: Jan Matthias Lempertz
HRB 26051 HL, Amtsgericht Lübeck
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der Ninja Akademie Ratzeburg GmbH (im Folgenden „Akademie“) und ihren Mitgliedern, Kursteilnehmern und Vertragspartnern.
1.2 Abweichende Bedingungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag kommt durch Anmeldung des Teilnehmers und Annahme durch die Akademie zustande, entweder durch schriftliche Bestätigung oder Beginn der Leistung.
2.2 Minderjährige benötigen die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Mit Vertragsunterzeichnung übernehmen die Erziehungsberechtigten die Verantwortung für die Vertragserfüllung.
3. Leistungsumfang
3.1 Die Akademie bietet Unterricht in verschiedenen Kampf- und Bewegungskünsten, u. a. Ninjutsu, Kickboxen, Krav Maga, Qi-Gong und Selbstverteidigung.
3.2 Umfang, Dauer und Inhalte richten sich nach der jeweils gültigen Kursbeschreibung oder dem individuellen Vertrag.
3.3 Änderungen im Kursplan, bei Trainern oder Trainingsorten bleiben vorbehalten, soweit der Kern der vereinbarten Leistung gewahrt bleibt.
4. Preise, Aufnahmegebühr und Zahlungsbedingungen
4.1 Bei Neuaufnahme wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 50€ fällig.
4.2 Die Teilnahmegebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
4.3 Zahlungen sind monatlich im Voraus per Bankeinzug oder Überweisung zu leisten.
4.4 Gerät der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist die Akademie berechtigt, Verzugszinsen und Mahngebühren zu erheben.
5. Vertragslaufzeit und Kündigung
5.1 Bei Kindern und Jugendlichen beträgt die Mindestvertragslaufzeit 6 Monate, sofern nicht anders vereinbart.
5.2 Bei Erwachsenen beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, sofern nicht anders vereinbart.
5.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag jeweils um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt wird.
5.4 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Trainingszeiten und Ferienregelung
6.1 Trainingszeiten werden in einem Kursplan veröffentlicht. Änderungen werden rechtzeitig mitgeteilt.
6.2 Während der gesetzlichen Schulferien oder bei besonderen Ereignissen (z. B. Lehrgänge, Feiertage) kann das Training entfallen. Dies begründet keinen Anspruch auf Erstattung oder Ersatz.
6.3 Die Teilnahme an einzelnen Trainingseinheiten setzt eine vorherige Anmeldung über die von der Akademie bereitgestellte Sportschulen-App voraus.
Erfolgt keine Anmeldung, besteht kein Anspruch auf Teilnahme an der jeweiligen Trainingseinheit.
Die Akademie behält sich vor, Trainingseinheiten kurzfristig abzusagen, wenn keine oder eine zu geringe Anzahl von Anmeldungen vorliegt oder organisatorische Gründe dies erforderlich machen.
Ein Anspruch auf Durchführung einer bestimmten Trainingseinheit besteht nicht, sofern der vertraglich vereinbarte Gesamtleistungsumfang gewahrt bleibt.
7. Haftung
7.1 Die Teilnahme am Training erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
7.2 Die Akademie haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Akademie, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Akademie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.
7.4 Für mitgebrachte Gegenstände (z. B. Kleidung, Wertsachen) wird keine Haftung übernommen.
7.5 Haftung beim Training mit Partnern
a) Partnerübungen, Sparring oder Selbstverteidigungstechniken sind ein fester Bestandteil des Trainings. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, auf die eigene Sicherheit und die seines Partners zu achten und die Anweisungen der Trainer zu befolgen.
b) Verletzungen, die trotz Einhaltung dieser Grundsätze durch die sportartspezifische Natur entstehen können (z. B. Prellungen, Zerrungen, Verstauchungen), liegen im Risikobereich des Teilnehmers.
c) Die Akademie übernimmt hierfür keine Haftung, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Trainer.
d) Jeder Teilnehmer wird angehalten, über eine private Kranken- und Unfallversicherung zu verfügen.
7.6 Besondere Bestimmungen für Kinder- und Jugendtraining
a) Die Aufsichtspflicht der Akademie und ihrer Trainer beschränkt sich auf die Trainingszeit in den Räumlichkeiten der Akademie.
b) Vor und nach dem Training liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten.
c) Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, sicherzustellen, dass das Kind körperlich und gesundheitlich in der Lage ist, am Training teilzunehmen.
8. Gesundheit und Eigenverantwortung
8.1 Teilnehmer versichern, dass sie körperlich in der Lage sind, am Training teilzunehmen.
8.2 Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder Verletzungen ist der Trainer vor Trainingsbeginn zu informieren.
8.3 Es wird empfohlen, vor Beginn des Trainings eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen.
9. Trainingsequipment
9.1 Das von der Akademie zur Verfügung gestellte Trainingsequipment (z. B. Matten, Schlagpolster, Waffenattrappen, Fitnessgeräte) ist mit Sorgfalt zu behandeln.
9.2 Mutwillige Beschädigungen oder unsachgemäße Nutzung können zu Schadensersatzforderungen führen.
9.3 Das Ausleihen oder Mitnehmen von Trainingsequipment ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Akademie erlaubt.
9.4 Die Teilnehmer sind verpflichtet, eigenes Equipment (z. B. Schutzausrüstung, persönliche Waffenattrappen) regelmäßig zu pflegen und in sicherem Zustand zu halten.
10. Datenschutz
10.1 Die Akademie erhebt und speichert personenbezogene Daten nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist.
10.2 Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung auf der Website geregelt.
11. Urheberrecht und Bildnutzung
11.1 Unterrichtsmaterialien, Konzepte und Inhalte bleiben geistiges Eigentum der Akademie und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
11.2 Fotos und Videos, die während des Trainings oder bei Veranstaltungen der Akademie entstehen, dürfen für Werbe- und Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Website, Social Media, Printmedien) verwendet werden, sofern der Teilnehmer dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
Der Widerspruch ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
11.3 Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt eine Anfertigung und Veröffentlichung von Fotos und Videos ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Ohne diese Einwilligung findet keine Veröffentlichung statt.
11.4 Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits veröffentlichte Inhalte werden im Rahmen des Zumutbaren entfernt.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.3 Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Akademie in Ratzeburg.
12.4 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.